§ 1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsereVerträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unserenVerkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nichtan, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigungnichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend,wenn sie von uns schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt wordensind. Preisänderungen behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in derPreisstellung bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Rechnungslegunggültigen Preise zur Anrechnung.
§ 3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltenunsere Preise ab Werk bzw. Lager. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderesvereinbart wurde, innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlungfällig. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Gutschriften überSchecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mitWertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer sich mit derBezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Sind wir berechtigt,Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Ist Zahlung per Rechnungvereinbart, so ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tage (wenn nicht andersvereinbart) ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf von 30 Tagen abRechnungserhalt tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es dazu einer Mahnungbedarf. Bei der ersten Mahnung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhevon 10,-- CHF, für die 2. Mahnung erhöhen sich die Kosten um weitere 20,-- CHF.Wird auch nach der 2. Mahnung der fällige Betrag nicht bezahlt, sehen wir unsgezwungen, den Gesamtbetrag über das gerichtliche Mahnverfahren zzgl. allerNebenkosten geltend zu machen. Sollte der Verdacht eines Betruges bestehen,werden wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Verdachtauf vorsätzlichen Betrug besteht, wenn trotz nachweislich erbrachter Leistung(erhaltener Ware) der Kunde nicht seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt undauch nicht auf Mahnungen durch Zahlung oder Kontaktaufnahme reagiert. EineZahlung wird in jedem Fall erwirkt, die Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden.Betrug wird zusätzlich zur Strafanzeige gebracht. Bei Zahlungsunwilligkeit oderBetrug werden die jeweiligen Kundendaten auch an Dritte weitergegeben. DR Schweiz KSR ist berechtigt, Rechte an Forderungen an Dritte (Inkasso) abzutreten,sofern keine Zahlung nach mehrmaliger Aufforderung erfolgt. Die Preiseverstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Geraten wir in Lieferverzug, entbindet es dem Käufer von derAbnahmeverpflichtung. Die von uns genannten Termine und Fristen sind, sofernsie nicht ausdrücklich bestätigt wurden, als annähernde Liefer- undLeistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten von bis zu 3 Wochen gelten alsmarktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers von der Bestellung.Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehendenSchaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Wir sind zuTeillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang allerZahlungen aus dem Vertrag vor.
§ 6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, istLieferung ab Lager vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieSendung unser Lager verlassen hat. Sofern der Käufer dies wünscht, wird dieLieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt. Die Kosten hierfür trägtder Käufer.
§ 7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Die Gewährleistung beginnt mitdem Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere Artikel unsachgemäß oderüberdurchschnittlich gebraucht, entfällt jede Gewährleistung insoweit, als derMangel darauf beruht. Für sportlich genutzte Artikel besteht eine wesentlichkürzere, gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist. Die beanstandeten Teilesind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofernsie infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesonderewegen fehlerhafter oder mangelhafter Produktion unbrauchbar sind oder derenBrauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Gewährleistungsansprüche sindausgeschlossen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängeltenStücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu undsind nicht abtretbar. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigen. Kostenfür Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.